1. Terminvereinbarung

    Termine werden individuell und nach Eingang des Honorars vereinbart. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erkennt an, dass sich Jutta Wilbert die vereinbarten Termine freihält und für diese Zeit keinen anderen Auftrag annehmen kann.

  2. Fälligkeit des Honorars

    Das Honorar für das jeweils gebuchte Angebotspaket wird in Euro nach dem gültigen Angebotspreis berechnet und auf einer Rechnung ausgewiesen und ist vor Beginn des Bewerbungstrainings zu entrichten. Erst nach Eingang des Honorars erfolgt eine Terminvereinbarung mit Aktionsphase.

    Bei Absage des Termins sind zunächst alle Möglichkeiten alternativer Ausweichtermine abzustimmen.

  3. Verlegung von Terminen aus nicht vorhersehbaren Umständen

    Termine, die wegen nicht vorhersehbarer Umstände (Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht selbst verschuldeten/zu vertretenden Umständen), können von beiden Seiten abgesagt werden. Ist der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, das Bewerbungstraining und die damit verbundenen Dienstleistungen zu einem anderen Termin innerhalb eines halben Jahres nach dem ursprünglichen Termin zu erhalten.

  4. Verschwiegenheitspflicht

    Jutta Wilbert verpflichtet sich, über alle, während ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, Geschäfts- oder Persönlichkeitsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

  5. Haftung

    Für Unfälle auf dem Weg (hin und zurück) zum Beratungstermin wird nicht gehaftet. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach erfolgtem Bewerbertraining und aufgearbeiteten Bewerbungsunterlagen keine Erfolgsgarantie gegeben werden kann.